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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

bezüglich unserer Nebenkostenabrechnung habe ich folgende Frage:
Im letzten Jahr sind auf dem Parkdeck des von uns bewohnten Hauses große Waschbetonkübel (insgesamt 14) neu bepflanzt worden. Normalerweise hatten wir in den letzten Jahren immer einen Gartenpflegebetrag iHv. ca.20 Euro in der Nebenkostenabrechnung, nun sind es für 2005 120 Euro. Nach Aussage der verantwortlichen Hausverwaltung ergibt sich der höhere Betrag aus der Bepflanzung der Kübel + Arbeitskosten.

Meine Frage: Ist das zulässig, die Kübel gehören ja nicht zu unserer Wohnung?

Besten Dank,
Jesses
Stichwörter: bepflanzungskosten + umlegbar

1 Kommentar zu „Bepflanzungskosten umlegbar?”

fin Experte!

Für Gartenpflege sollte ein fixer Betrag eingehalten werden, leichte Erhöhungen für mehr Entlohnung mit den Jahren ist okay.
Größere, einmalige Sachen sind Sache des Vermieters. Zu den Gartenpflegekosten die Mieter tragen gehören jährlich immer wiederkehrende Arbeiten.
Wenn z.B. die Pflanzen in den Kübeln jedes Jahr erfrieren und neue im Frühjahr gesetzt werden müssen, so würde dieser erhöhte Betrag an den Mietern hängen bleiben. Eine Verteuerung von Nebenkostenposten aufgrund von irgendwelchen Maßnahmen muß den Mietern schriftlich angekündigt werden, bevor es in Rechnung gestellt werden kann.
Sicher wird es erstmal Ärger geben, aber ich würde nur den Betrag an Gartenpflege zahlen, den Sie bisher immer gezahlt hatten.
Oder dem Vermieter anbieten ein paar Kübel selbst zu pflegen, um Geld zu sparen.

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