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Sabsab85 hat diese Frage gestellt
Schönen guten Abend,

ich beziehungsweise meine Mutter hat ein Problem mit Ihrem Vermieter und zwar hat sie ihre jetzige Wohnung gekündigt zum 30.06.11 und heute war jemand da zur vorab Besichtigung, was bisher auch kein Problem darstellte. Jetzt ist es aber so das die Türzagen von der Küche und vom Bad nur 50cm breit sind, sprich sie bekommt ihre Küche und ihre Waschmaschine nicht aus den Räumen ohne ihre Türzargen zu entfernen. Was sie dann heute erwähnte wie man diese Problem denn lösen könnte, denn bei Einzug in diese Wohnung hatte sie Küche und Waschmaschine übernommen vom Vormieter und dadurch nicht bemerkt sondern durch einen puren Zufall herausgefunden. Nun kommt hinzu dass als meine Mutter in die Wohnung einzog sie noch andere Vermieter hatte die von dem Problem wußten, da bereits einmal die Zarge im Bad rausgenommen werden mußte(Waschmaschine war kaputt) Soweit so gut der Herr sagte er kümmere sich darum das es dann gemacht wird, keine 15 min. später ruft er an und meinte das es das Problem meiner Mutter sei sie soll zusehen wie sie die Sachen da raus bekommt da es ja ne Sache ist die vom Vorvermieter gemacht wurde und damit hätten sie nichts zu tun.

Das kann doch nicht rechtens sein. Seitdem die Herrschaften dieses Haus übernommen haben wird da garnichts mehr gemacht die Eingangstür ist kaputt min. schon seit einem halben Jahr keiner kommt und repariert es, die Nachbarin von meiner Mutter hat Schimmel in der ganzen Wohnung kümmert dort auch keinen. Kann man da garnichts gegen tun.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, vielen dank im vorraus

2 Kommentare zu „Türzargen selbst heraus nehmen”

edy Experte! 07.05.2011 07:41

Hallo Sabsab85,
Bei Waschmaschine kann man vielleicht nur
die obere Ablage abschrauben da meistens
breiter?
Ansonsten könnt ich mir vorstellen das der
Vermieter euch an der Mitnahme der Sachen "hindert".
lg
edy

lg
edy

Balkonexperte Experte! 07.05.2011 08:43

Wo ist das Problem? Wenn im Bad schon einmal die Zarge entfernt wurde, dann ist die nur mit dem Mauerwerk verschraubt. Und Schrauben lassen sich bekanntlich ein- und ausdrehen.

Ich sehe auch den derzeitigen Vermieter nicht in der Pflicht, denn die Breite des Türdurchganges war ja während der ganzen Mietzeit ersichtlich, man hätte sich ja rechtzeitig auf dieses Problem einstellen können.

Aber was der Schimmel in der Wohnung der Nachbarin mit den zu schmalen Türen Ihrer Mutter zu tun hat, will sich mir nicht erschließen.

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