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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wohne jetzt den ersten Monat in meiner neuen Wohnung. Bin am ersten Oktober eingezogen und habe damals bar Kaution und Miete bezahlt. Jetzt wäre das erste mal Mietüberweisung fällig für den zweiten Monat. Nur bin ich jetzt dummerweise, was niemals vorgesehen war, in einer finanziellen Misere und nicht in der Lage die Miete zu zahlen für meinen zweiten Monat... Was passiert nun? Nächsten Monat kann ich es definitiv dann doppelt zahlen, da ich Weihnachtsgeld bekomme... Nur diesen keine Chance. Kann mir mein Vermieter fristlos kündigen? Habe ich vielleicht das Recht einen Monat in Verzug zu sein? Was soll ich auf Drohungen seinerseits antworten? Er ist nicht einverstanden dass ich erst nächsten Monat zahle, zusammen mit der dritten Miete.... !?
Wie ist die Rechtslage hier?


Danke!
ein verzweifelter Mieter...
Stichwörter: zahlungsunfähigkeit + monat

1 Kommentar zu „Zahlungsunfähigkeit diesen Monat”

Susanne Experte!

Kündigen kann er erst, wenn 2 Monatsmieten ausstehen. Er kann für die ausgebliebenen Miete Verzugszinsen verlangen. Machen kann er erst mal nicht, es gibt allerdings auch kein REcht, mit einer Miete im Verzug zu sein. Erste Mieterpflicht überhaupt ist es, Miete zu zahlen.

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