Susanne
Das kann hier keiner weissagen-im Zweifelsfall wird das ein Gericht entscheiden. Daher: zieht der VM den Schaden von der Kaution ab, so muss auf Kaution geklagt werden.
für den VM ist der Fall doch klar: im Einzugsprotokoll ist der Schaden nicht vermerkt= Du bist Verursacher!
Rano
... und wenn es sich ein Richter einfach machen will, entscheidet er auch einfach nach "Aktenlage" ==> Kein Kratzer bei Einzug (lt. Übergabeprotokoll) - Kratzer nach Auszug (Status quo).
Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass Du schlechte Karten hast.
Gruß
Ralph