Gast hat diese Frage gestellt
hallo ihr lieben,
ich habe da eine frage...
ich habe mich vor wochen über die nachbarskinder (7j bis 10 j)beschwert, weil die mit dem sperrmüll hantiert haben und mehrere autos beschädigt haben...die eltern waren nicht zugegeben...
nun hat die vermieterin namen presgegeben, da die betroffenen eltern anzeige erstatten wollen (die eltern waren an dem tag nicht da und die kinder spielten mit dem speermüll, ich bin zu den kindern hin habe sie höflich gebeten damit aufzuhören, dann haben diese kinder mich beschimpft und ich habe die vermieterin angeschrieben....die eltern wollen nun gegen mich anzeige erstatten weil ich geschrieben habe,dass die kinder ohne aufsicht waren) nur leider hat die vermieterin nicht meinen namen sondern namen aus der nachbarschaft preisgegeben
inwieweit darf die vermieterin überhaupt namen rasurücken über nachbarn die sich beschweren??
für eine antwort wäre ich dankbar
lg
schlafi