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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe fristgerecht meine Wohnung zum 31.12.05 gekündigt. Ich werde allerdings schon zum 1.11.05 ausziehen. Ich habe mich also um einen Nachmieter bemüht. Die Hausverwaltung hat mir auch mitgeteilt, dass sie bereits einen Nachmieter gefunden hätten.
Von der Vermietungs- und Verwaltungsgesellschaft, die dieses Ogjekt betreut, habe ich Schreiben erhalten, welches eine Bestätigung der Kündigung und eine Vereinbarung beinhaltet.

Auszug der Vereinbarung:
"Sie sind darüber informiert, dass die gesetzliche Kündigungsfrist eine vorzeitige Beendigung des Vetrags bzw. eine Auflösung ausdrücklich ausschließt. Wir sind aber in Ihrem Fall unter nachstehenden Bedingungen bereit, hiervon abzuweichen:

- Wir behalten uns die Auswahl einer neuen Mietpartei für diese Wohnung nach eigenen Kriterien ausdrücklich vor.

- Im gegenseitigen Einvernehmen können wir von Ihnen zum Ausgleich aller durch die vorzeitige Beendigung enstehenden Kosten, eine pauschale Kostenabgeltung ohne Einzelnachweis in Höhe von 150€ verlangen.[/b:e3b5d]

[...]

Wir bitten Sie zum Zeichen Ihres Einverständnisses die beigefügte Kopie zu unterschreiben und zurückzureichen, damit der Kündigungsvorgang ordungsgemäß bearbeitet werden kann."

Kann der Vermieter diese 150€ von mir verlangen? Muß ich diese Vereinbarung unterschreiben?[/b:e3b5d]
Stichwörter: kostenabgeltung + kündigung

6 Kommentare zu „Kündigung mit Kostenabgeltung?”

Susanne Experte!

Nein, musst Du nicht-allerdings zahlst Du dann die Miete + NK-Vorauszahlung bis zum Ende Deiner Kündigungsfrist 31.12.05

Gast Experte!

also bleibt mir nix anderes übrig als die 150 € zu zahlen, owohl es bereits einen Nachmieter gibt?

Susanne Experte!

Naja, du könntest ja mal nachfragen, wer die Kosten im Falle einer fristgerechten Beendigung des Mietverthältnisses trägt, bzw. ob die Gesellschaft die Kosten, die angeblich durch vorzeitige Beendigung entstehen, genau beziffern können.

Andererseits muss ich sagen, dass es definitiv sehr kulant ist, Dich frühzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.
Den Betrag der Miete und Nebenkostenvorauszahlung bis 31.12. solltest Du mal gegenrechnen!!!

Es wäre doch interessant zu wissen, ob der Vertrag mit dem Nachmieter schon unterzeichnet wurde, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt.
Hier könnte dann die Gesellschaft unter Zugzwang gesetzt werden für den Fall, dass Du die Vereinbarung nicht unterschreibst. Je nachdem, ob noch andere Wohnungen frei werden bekommt der Nachmieter halt eine andere Wohnung und Du hast die Kosten bis Ende Dezember an der Backe.
Deine Entscheidung.

Gast Experte!

Ich seh schon, ich hab wenig chancen...
Die Kosten konnte (oder wollte?) die Gesellschaft nicht genau beziffern. Da hab ich nur eine pampige Antwort drauf bekommen. "Das ist eine Pauschale...!" Für welche Leistung dieser Betrag steht, werd ich wohl nie erfahren.
Da meine Wohnung (Studi-Appartement mit 21m²) gerade mal 150€ kalt kostet, finde ich die berechneten Kosten doch sehr hoch...

Danke für die Antworten!

lostkoast

ich habe einen aufhebungsvertrag bekommen in dem steht, dass ganz egal wann die wohnung wieder vermietet wird, dem vm eine pauschaler schadensersatz von 350 euro zusteht. wie der sich zusammensetzt weiss der geier. ich habe einen solventen nachmieter genannt, der jetzt wohl auch die wohnung, oder eine andere im haus bekommt. trotzdem scheint hier der vm im recht zu sein, weil er mich 1 monat vorher aus dem mietvertrag entlässt. habe mich beim mieterverein erkundigt. ich finds schon ein wenig merkwürdig. aber bin froh, aus dem wohnklo rauszusein. endlose verhandlungen kann ich nicht mehr verkraften.

volker* Experte!

Hallo WiWiSi,

wenn es dir lieber ist, für November und Dezember neben der Kaltmiete von 150 € auch noch anteilige Betriebskosten zu zahlen, solltest du nicht lange zögern und die geforderte Pauschale von 150 € nicht[/b:a2585] zahlen.

Viele Grüße
Volker

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