Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Erst einmal danke an alle, die mir hier mit ihren Kommentaren weitergeholfen haben.
Nach vielen Verhandlungen und mehr oder weniger komplettem Verlust der Kaution (Euro 690) , habe ich jetzt einen Aufhebungsvertrag bekommen und kann die Wohnung Ende des Monats verlassen. Die Wohnung ist dann 'besenrein' und 'leer' zu übergeben. Bei meinem Einzug befand sich in der Küchennische eine kleine, einfache Küche (Kühlschrank, Oberschrank, Spüle). Weiterhin im Bad Regale und ein Hängeboden im Flur. Ich habe die Wohnung so übernommen, aber diese Gegenstände sind im Mietvertrag nicht verzeichnet. Kann der Vermieter von mir verlangen, dass ich diese Gegenstände entferne? Danke für alle Kommentare.
Stichwörter: leer + besenrein

1 Kommentar zu „Besenrein und leer”

volker* Experte!

Hallo lostkoast,

vermutlich ja. Wenn im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll diese Gegenstände nicht aufgeführt sind, solltest du versuchen, dem Vermieter diese anzubieten ![/b:1575c], wenn er die Entfernung verlangt.

Wenn der Vermieter jedoch kein Wort darüber verliert, solltest du auch nicht erwähnen, dass die Gegenstände dir nicht gehören.

Viel Erfolg bei der Übergabe
Volker

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.