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Nils83 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich wohne in einer 3er WG mit gemeinsamem Mietvertrag. Wir haben diesen nicht fristgerecht ,unter telefonischer mündlicher Zusage unseres Vermieters einen neuen Mitvertrag mit einer neuen Mitbewohnerin und den beiden anderen Mietern zu schließen, zum 1.2.2012 kegündingt. (ich wohne seit 6 Jahren hier und bis jetzt war das gängige Praxis und hat nie zu Problemen geführt).

Am Termin der Unterzeichnung des neuen Vertrages hat uns der Vermieter mitgeteilt das wir die Wohnung räumen sollen und er keinen neuen Vertrag unterschreibt. Er hat uns über seinen Anwalt mitteilen lassen das unsere Kündigung aufgrund der gesetzlichen Frist zum 30.4.2012 wirksam wird und wir die Wohnung bis dahin zu renovieren und zu räumen haben.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten sich dagegen zu wehren?

1 Kommentar zu „Kündigung widerrufen”

Berthelstal Experte! 14.02.2012 10:14

Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt. Mündliche Zusagen sind Schall und Rauch.
Ich sehe keine rechtlichen Möglichkeiten.

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