Susanne
Hört sich in Eurem Vertrag eher danach an, als würde der Garten zur Mietsache gehören. Inwiefern das den anderen Mietern passt oder nicht, ist irrelevant, da Vertragspartner der VM ist. Allerdings würde es problematisch, wenn in den Verträgen das Gleiche auch mit den anderen Mietern vereinbart wurde.
Also erst mal klären, dass Ihr die einzigen Mieter des Gartens seid. Ist dies nicht der Fall, d.h. der VM könnte diese Vertragsvereinbarung nicht einhalten, sollte hier durch einen Anwalt geprüft werden, inwiefern der Vertrag als Ganzes nichtig ist.
BigM2000
Hallo Susanne, die anderen Mieter wohnen seit 23 Jahren in dem Haus und benutzen den Garten schon immer. Ich glaube, egal was in deren Vertrag drin steht, Sie haben mittlerweile "Gewohnheitsrecht". Aber soweit ich weiß, steht der Garten auch bei ihnen drin. Allerdings als gemeinschaftsgarten.
Susanne
Nach 23 Jahren könnte[/b:2824b] ggf. Gewohnheitsrecht greifen, allerdings kommt es hier auf die mietvertraglichen Vereinbarungen an.
Demnach kann der VM der vertraglichen Vereinbarung mit Dir nicht nachkommen. Inwiefern der Vertrag angefechtet werden kann, sollte ein RA überprüfen, weiterhin geht es ja auch noch um Schadenersatzforderung aus dem Fehler des Maklers.