Kasimo 23.08.2019 07:24
Das geht einen Vermieter nichts an. Man ist diesem keine Rechenschaft schuldig, was jemand zu Besuch kommt.
Erst wenn der Vermieter Grund zur Vermutung hat, dass der Besuch kein Besuch mehr ist, sondern zum Mitbewohner geworden ist, verhält es sich anders. Aber das ist dann ein anderes Thema.
Kasimo 23.08.2019 07:26
"wann" sollte es heißen, nicht "was"
Blackforrest1 25.08.2019 19:01
Danke für die Antwort Das denke ich auch. Wenn ich allerdings sage, dass ich der Forderung nicht nachkomme(n) kann - kann ich insgeheim schon mal nach einer neuen Bleibe suchen, denn dann ist das Verhältnis derb gestört. Man sieht sich jeden Tag etc.
Vor allem werden meine Vermieter dann neue Probleme schaffen. Da bin ich sicher.
Ärgerliche Situation. Ich werde jedenfalls nie wieder in ein privates Haus als Mieter ziehen - das hier ist mir Erfahrung genug....
Kasimo 26.08.2019 08:30
Jetzt einfach auf die Forderung überhaupt nicht zu reagieren und die Sache auszusitzen ist natürlich keine gute Idee hinsichtlich des Verhältnisses zum Vermieter. Im Gespräch miteinander zu bleiben ist wichtig. Ich kennen natürlich deinen Vermieter nicht, aber den meisten ist es lieber, wenn man offen und ehrlich miteinander redet, du also ganz direkt und freundlich sagst, warum du dem Wunsch nicht nachkommen kannst/möchtest.
In dem Gespräch kannst du dann auch ergründen, was der Anlass für den Wunsch des Vermieters ist. Ich meine, es wäre irgend wie verständlich, wenn es den Vermieter stören würde, wenn ein für den Vermieter Fremder in gemeinsamen Bereichen wie z.b. dem Garten allein herum läuft. Darauf kannst du und dein Besuch Rücksicht nehmen. Aber was die Wohnung betrifft, so solltest du dir nichts hinein reden lassen.