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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

ich habe mal eine Frage:

In welcher Höhe müssen Pauschalposten in der Nebenkostenabrechnung akzeptiert werden?

Wohne in einem 2-Fam. Haus mit 130qm Whg und 67qm Whg die kleinere Whg.

In der Heizkostenabrechnung sind folgende Pauschalbeträge für das Haus aufgeführt:

Betriebsstrom 200 EUR
Bedienung und Pflege 200EUR
Wartung 150 EUR
Reinigung 90EUR
Kaminkehrer + Messung 100EUR

In der Nebenkostenabrechnung:

Hausstrom (Beleuchtung) 150 EUR

für alle diese Posten sind keine Rechnungen vorhanden (außer Kaminkehrer) die Beträge wurden grob geschätzt.

Kann mir jemand sagen, ob Pauschalbeträge in dieser Höhe o.k. sind?
Umgerechnet ergeben sich ja z.B. 1150kw/Jahr an Beleuchtung (3Glühbirnen im Flur eine im Hof und eine im Kellerabgang) und 1550kw/Jahr an Strom für die Ölzentralheizung.

Danke
Ciao
Michael

3 Kommentare zu „Hohe Pauschalen in der Nebenkostenabrechnung akzeptieren?”

fin Experte!

Für Hausstromverbrauch gibt es Zähler im Haus. Danach wird die Rechnung erstellt. Bei Schornsteinfeger/Wartung/Reinigung muss ebenfalls eine Rechnung existieren. Sonst wissen Sie doch garnicht ob überhaupt eine Wartung durchgeführt wurde. Wenn keine Rechnungen dem Vermieter vorliegen, so müssen Sie das auch nicht bezahlen.

Michael_e46

Der Hausstrom und Strom für Ölzentralheizung läuft über den Zähler der Wohnung des Vermieters und kann daher nicht genau abgerechnet werden. Gibt es Anhaltewerte wieviel KW/Jahr eine Ölzentralheizung verbraucht?

Berni911 Experte!

Hallo Micha,

es gibt in der Heizkostenverordnung die Möglichkeit den Betriebsstrom mit bis zu 5% der Brennstoffkosten zu schätzen. Bei kombinierter Heiz- und Warmwasserbereitung. Nur Heizung würde ich bei 3% annehmen.

Über die Kosten selbst, sollten Sie vielleicht nochmal mit Ihrem Vermieter reden, ich bin mir nicht sicher, ob diese nach HKVO oder II BVO umlegbar sind.
Von oben:

Betriebsstrom 5%= 200,- € würde eine Brennstoffmenge von 8000 Liter Heizöl entsprechen, da sollten sie ihre Türen und Fenster vielleicht mal schliessen, grad im Winter.
Bedienung und Pflege 200,-€, das Polieren eines Heizkessels ist eigendlich nicht umlagefähig, genauso scheint es sich dabei um ein sehr kompliziertes Gerät zu handeln, wenn man es "Bedienen" muß, mein Kessel läuft auch ohne "Bedienung" einfach mit einer Automatiksteuerung, wie sie bei jeder modernen Heizung überlich ist.
Wartung, wenn es keine Rechnung gibt dann Nasebohren, es sei den, der VM hat mit Ihnen die Umlage ausdrücklich vereinbart !!! Also, wenn er die Wartung selbst durchführt.
Schornsteinfeger is umlegbar, also 100,-€, mein Schornsteinfeger berechnet immer alles mit MwSt, so eine grade Zahl hat ich noch nie(liegt ca bei 70,-€)! Schornsteinfegerrechnungen sollte man aber finden können als Vermieter, wenigstens den Überweisungsbeleg oder den Abbuchungskontoauszug.

Reinigung, schon wieder ? Das Reinigen von Räumen ist innerhalb einer HKAbr. nicht umlegbar.

Hausstrom ? Wat is den dat nun SCHON wieder bei einem 2-Familienhaus, Poolbeleuchtung? Treppenhaus- und Kellerbeleuchtung kenn ich, aber nur bei MFH und dann auch kaum in der Höhe oder ist damit ihr Stromverbrauch gemeint ?

Man hat Ihnen da eine ganz dubiose Abrechnung vorgelegt, sie sollten vielleicht die anderen Positionen auch noch bekannt geben, z.B. Pflege des Erdbeerfeldes auf das sie aus Ihrem Fenster schauen: 100,-€; Das Abhalten von Erdstrahlen durch Meditation 250,-€ .Ferhalten von Flugzeugen unter 1000 m Flughöhe, Sperrzaun gegen U-Boote in Pfützen vorm Haus 100,-€, Bereitstellung von Atemluft 500,-€ .....................

Grüsse <!-- s :P --><!-- s :P --> <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

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