Gast hat diese Frage gestellt
Hallo ,
in unserem Vordruckmietvertrag vom Brunnenverlag steht unter § 14:
1. Der Vermieter kann das Grundstück und die Mieträume nach rechtzeitiger Ankündigung betreten, sei es zur Prüfung des Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen. Bei Gefahr ist ihnen der Zutritt bei jeder Tages und Nachtzeit gestattet.
2. Will der Vermieter das Grundtück verkaufen oder ist das Mietverhältnis gekündigt, so darf der Vermieter zusammen mit dem Mietinteressenten das Grundstück und die Mieträume in angemessenem Maße betreten ,und zwar auch Ssonntags.
3. Der Mieter muss dafür sorgen, daß die Mieträume und das Grundstück auch während seiner Abwesenheit betreten werden können.
So und jetzt meine Fragen dazu ( sorry es sind einige )
zu 1. wie oft darf denn der Vermieter die Prüfung des Zustandes wahrnehmen? und was sind wichtige Gründe?
Hab keine Lust das er alle 2 Monate eine Besichtigung plant.
zu 3. was genau sagt der Passus aus? Kann der Vermieter jederzeit die Wohnung betreten und die Bedingungen aus 1. ausser Gefecht setzen?
Da wir planen die Schließanlage zu tauschen ( es kursieren einfach zu viele Schlüssel bei uns unbekannten Leuten , und der Vermieter hat auch einen kompletten Bund behalten ) wäre ja mein Handeln ( hier Tausch der Anlage ) illegal, da der Vermieter ja das Grundstück nicht betreten könnte wann immer er wolle.
Vielleicht könnt Ihr mir dazu ein paar Tips geben wie ich mich verhalten soll, da ich 100 % weiß das der Vermieter so oft wie möglich Inspektionen durchführen will.l
Danke!!