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wg-bewohnerin hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne in einer Studentenwg im Obergeschoss eines älteren Hauses. Im unteren Geschoss wohnt eine alte Frau - unsere Vermieterin.
Sie schnüffelt des öfteren, wenn sie weiß, dass niemand da ist, (bzw "sieht nach dem Rechten" ;) unangemeldet in unserer Küche und dem Bad herum. Sie rechtfertig das damit, dass wir laut Mietvertrag nur ein "Mitbenutzungsrecht" auf Küche, Flur und Bad haben.
Darf sie das wirklich??
Stichwörter: mitbenutzungsrecht + wohnung + betreten + der

0 Kommentare zu „Betreten einer WG durch Vermieterin”

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