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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wir haben von unserem Vermieter zwei Kündigungen bekommen. Einmal zu 31.10.2006 wegen Eigenbedarf und eine zum 31.01.2007 wegen Sonderkündigungsrecht. Da wir aber jetzt zum 31.10.2006 noch keine neue Wohnung gefunden haben, und es unserem Vermieter anscheinend nicht warten möchte, hat er heute angekündigt eine Räumungsklage zu machen. Jetzt meine Frage: Was kann uns im schlimmsten Fall passieren ? Wir sind 4 Personen , 2 Erwachsene und 2 Kinder, wobei unser kleiner Sohn ein Hüftleiden hat und zu 70 % schwerbehindert ist. Wer muß denn so eine Klage bezahlen ?

Ich danke allen die mir Antworten geben können.
Stichwörter: räumungsklage

5 Kommentare zu „Räumungsklage !”

Rano Experte!

Hallo!

Deine Angaben lassen darauf schliessen, dass ihr in einem 2-Familienhaus wohnt und der Vermieter ebenfalls. Ist das so?

Dann hat er das Recht, Euch ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Hierbei ist der gesetzlichen Kündigungsfrist (Wie lange wohnt ihr dort?) noch eine Frist von 3 Monaten hinzuzurechnen.

Wie lautet die Begründung für die Eigenbedarfskündigung?
Ist sie stichhaltig und nachvollziehbar, hat in der Tat nur die gesetzl. Kündigungsfrist gegolten.

Die Kosten des Räumungsprozesses trägt - wie so üblich - der Unterlegene.

Gruß
Ralph

ttgmmg

Also, es ist folgendermaßen:

Unser Vermieter bewohnt in der Tat die Wohnung über uns. Die zweite Kündigung , die wir bekommen haben, ist die mit dem Sonderkündigungsrecht. Daher verlängert sich die Frist um 3 Monate und endet am 31.01.2007.

Eigenbedarf hat er jetzt angemeldet, weil er mit seiner Lebensgefährtin angeblich oben zu wenig Platz hat. Als wir im Juni 2006 hier eingezogen sind, lebten sie aber schon zu zweit oben....

Wir wollen hier ja auch ausziehen, ich habe jetzt nur Angst wegen dieser Räumungsklage....

Gruß,

ILKA

Rano Experte!

Vor diesem Hintergrund solltet ihr ihm klar machen, dass er kaum Aussicht auf Erfolg in der Räumungsklage hat.
Erstens weil - wie Du sagst - die Voraussetzungen, mit denen er nun den Eigenbedarf geltend macht, bereits bei Einzug gegeben waren. Und zweitens könnt ihr die Sozialklausel geltend machen. Hier ist einerseits der behinderte Sohn anzuführen, als auch der Umstand, dass kein vergleichbarer Wohnraum in der Gegend gefunden werden kann.


Ein guter Anwalt würde hier auch noch eine Entschädigung für die Renovierungskosten (insofern euch im letzten Jahr welche entstanden sind und in der neuen Wohnung erneut anfallen) und die Umzugskosten aushandeln, da der Vermieter Euch nach nur 1,5 Jahren schon wieder kündigt obwohl die Gründe für die Kündigung bei Einzug bereits bestanden.

Gruß
Ralph

ttgmmg

Hallo Ralph,

danke für Deine Antwort. Ein wenig bin ich jetzt durchaus beruhigt. Unser Problem ist, dass wir hier mitlerweile echt schlecht Wohnbedingungen haben. Unser Vermieter ist plötzlich furchtbar unfreundlich geworden und versucht uns ständig irgendetwas unterzujubeln.

Vielen Dank,

ILKA

Rano Experte!

Naja, die schlechten Bedingungen sind ja nicht mehr von langer Dauer, denn gegen die Kündigung zum Ende Januar könnt ihr Euch sowieso nur schwerlich wehren.
Umso früher ihr auszieht, umso größer sind m.E. auch die Aussichten mit dem Vermieter noch eine Art Entschädigung auszuhandeln.

Gruß
Ralph

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