Gast
Hallo,
1. Dein Vater muß als Vertragspartner mit kündigen.
2. Das kommt darauf an, was der Vermieter mit der verfallen Kaution bewirken will.m.E darf er es nicht, da er damit den Sinn und Zweck der Kaution ad absurdum führt.
Höre Dich mal weiter um.
Ob Du Dir die Wohnug nicht mehr leisten kannst interessiert nicht.
Das Du mit Deinem Freund zusammen ziehst nocht viel weniger.
Das er in eine andere Stadt zieht ist kein Argument für Dich.
Du kannst nur regulär kündigen falls Du keinen Zeitmietvertrag hast.
Greetings
Martin
Gast
Klare Antwort: Klares NEIN. Diese Klausel ist definitiv ungültig, weil sittenwidrig.
Sabs
Vielen Dank für eure Hilfe, das war eigentlich auch meine Meinung zu dem Thema.
Jetzt kam heute allerdings die schriftliche Bestätigung über den Erhalt meiner Kündigung und darin hat der Vermieter noch einmal festgehalten:
" Nach dem Vertrag verfällt die Kaution."
Wie kann ich vorgehen?
Kann ich meine Kaution zurückverlangen?
Kann ich rechtliche Schritte gegen meinen Vermieter einleiten?
Oder muß ich wohl in den den sauren Apfel beissen und ihm die 1400 € in den Rachen werfen???
Liebe Grüße,
Sabrina
Sabs
So, ich danke euch für eure Tips und Ratschläge.
Ich habe mich über einen Rechtsanwalt erkundingt und auch meinem Vermieter war dann klar, daß diese Klausel nicht rechtens ist - er rief mich heute an um mir mitzuteilen, daß ich Recht habe und ich meine Kaution zurückerstattet bekomme.
Also vielen Dank nochmal euch allen...
Gast
Wow.
Gibts solche Vermieter heuzutage auch noch ?
Herzlichen Glückwunsch.
Ich streite mich seit 1 Jahr über ne Kaution von 2.700EUR und da stand sowas nicht drin <!-- s --><!-- s -->
Habs besser erwischt, ungültiger Zeitmietvertrag *LOL*