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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kellerarchiv gehört zum häuslichen Arbeitszimmer

Zum so genannten häuslichen Arbeitszimmer kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch ein im Keller gelegener Archivraum zur Lagerung geschäftlicher Unterlagen zählen.

Urteil des BFH
VI R 70/01
Handelsblatt vom 15.01.2003

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