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Kellerarchiv gehört zum häuslichen Arbeitszimmer
Zum so genannten häuslichen Arbeitszimmer kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch ein im Keller gelegener Archivraum zur Lagerung geschäftlicher Unterlagen zählen.
Urteil des BFH
VI R 70/01
Handelsblatt vom 15.01.2003