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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo!

Ich habe gestern für meine Garage eine Betriebskostenabrechnung erhalten, wo ich nicht ganz sicher bin, ob diese korrekt ist.
Ich habe, unabhängig vom Wohnmietvertrag, in dem Miethaus, in dem ich wohne eine Garage mit Heizung angemietet. Im Mietvertrag steht der Betrag für die Miete und der Betrag für den Heizkostenzuschuß. Bei dem Posten Betriebskosten-Vorschuß ist ein Strich, also gar nichts angegeben.
Nun sind in meiner Betriebskostenabrechnung die Kosten für die Heizung aufgeführt, was ich auch noch nachvollziehen kann. Allerdings sind auch noch die Kosten für die Hausnebenkosten aufgeführt, wie Bewag, Be-und Entwässerung, Hauswart und Gartenpflege usw. was mit einer saftigen Nachzahlung verbunden ist. Nun ist meine FRage, ob diese Kosten überhaupt auf meine Garage umgelegt werden dürfen, da weder Strom- noch Wasseranschluß etc. in der Garage ist.

Würde mich über Erfahrungsaustausch bzw. Rätschläge sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus

Steffi

0 Kommentare zu „Betriebskostenabrechnung für Garage. Was ist zulässig?”

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