Susanne
Meine Frage ist, darf uns der Vermieter dadurch die Frist verlängern [/quote:b44bb]
Ja
und bis wann hätte uns der Vermieter bescheid geben müssen, dass mit der Kündigung etwas nicht stimmt.
Gruß
Paul[/quote:b44bb]
Gar nicht- er hätte Euch auch auflaufen lassen können: bei einer Kündigung müssen alle Hauptmieter unterschreiben, ansonsten ist sie nichtig (nicht "gesetzwidrig) ->Ablage "P"
Weiterhin ist eine Kündigung lediglich "empfangsbedürftig", muss also beim Vermieter eingehen, eine Bestätigung durch den Empfänger ist nicht erforderlich!