Susanne
Das mit dem Termin ist so richtig.
Grundsätzlich hat der VM in einer Abrechnung, die über 12 Monate geht (nicht mehr), einen Abrechnungszeitraum festzulegen. I.d.R. ist das das Kalenderjahr.
Bei der Gesamthöhe der Forderungen solltest Du die Abrechnungen von einem Fachanwalt prüfen lassen, das lohnt sich nun wirklich.
kullerkeks
also ist die betriebskostenabrechnung von 2004/2005 auf jeden fall hinfällig???
Susanne
Es sei denn, der Vermieter kann beweisen, dass er die Fristversäumung nicht zu vertreten hat.