Ghostraider
Der Vermieter muss nur einen Briefkasten zur Verfügung stellen.
Zum Thema Briefkasten habe ich nur das gefunden.
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/recht_verzeichnis/anspruch.html
Anderseits ist mir nur bekannt das Briefkästen nur so sein müssen das keine Post nass wird.
Mit der Größe das das eine oder andere reinpasst steht ja in dem Urteil.
Nun ist es aber so, wenn Ihnen Post und Zeitung gestohlen werden sprechen sie schriftlich den Vermieter darauf an und bitten um Abhilfe. Ob hier eine Mietminderung von 3 % durchgeführt werden kann, kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt beantworten.
Sollten Sie mit Bestimmtheit wissen wer Ihnen die Post und Zeitung klaut versuchen Sie es doch mal mit einer Anzeige.
Aber wenn Sie den Briefkasten nicht ständig im Auge behalten können, der Vermieter kann es auch nicht.
Gruß
ghost