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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle,

meine Freundin hat letzte Woche ihre BK bekommen und muss wieder nachzahlen.
Die Geschichte:
Wir sind letztes Jahr im Februar/März 2005 zusammengezogen. Die alte Wohnung wurde zum 30.4. gekündigt und übergeben. Nun ist in der BK Abrechnung unter den Rubriken Erdgas und auch bei Wasser jeweils Rechnungen über das ganze Jahr aufgeführt, die die der Anteilsberechnung zu Grunde liegen.

D.h. Der Erdgasverbrauch des ganzen Jahres wurde genommen und durch die Ableseanteile der Hausparteien geteilt. Nun ist die Wohnung ja im Mai übergeben worden und wir verstehen nicht, wie wir uns anteilig am Verbrauch des Hauses, der danach entstanden ist beteiligen müssen.

Weiss jemand, wie die Rechtslage ist und WO ES STEHT? Müssen ein Briefle fertig machen und würden gern etwas handfestes reinschreiben.

Wie sieht es eigentlich mit der Zählermiete aus? Die ist nicht aufgeschlüsselt und ich gehe davojn aus, dass die fürs Jahr in Rechnung gestellt wurde.

Gibt es eigentlich eine Frist, wie lange nach Übergabe die BK erfolgen muss und die Kaution zurückgehalten werden kann?

Vielen Dank im Voraus schon mal

Torsten
Stichwörter: betriebskostenanteile + mai05 + auszug

0 Kommentare zu „Betriebskostenanteile nach Auszug Mai'05”

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