frauenteufelchen hat diese Frage gestellt
Hallo, habe folgendes Problem.
Bei mir schimmelt eine Außenwand in Wohnzimmer und Schlafzimmer. Jetzt war Die WBG-Wohnungsbaugesellschaft bei uns und hat gesagt: "Ja wir machen eine Raumklimamessung." Jetzt stehen hier 2 Luftfeuchtigkeitsmesser. Nun habe ich Mietminderung beantragt und sie wurde abgelehnt mit der Begründung: "Erst nach Klärung der Ursache zur Schimmelbildung kann Ihnen eine Mietminderung zugesprochen werden." Stimmt dies?
Zudem habe ich einen Antrag auf einen Festbrennstoffofen gestellt. Dieser Wurde auch abgelehnt mit der Begründung: "Ihre Wohnung ist laut Mietvertrag mit einer Gasetagenheizung ausgestattet und lässt keine Änderung zu." Mein Problem ist der Mieter über uns hat genau an dem selben Schornstein einen Festbrennstoffofen stehen. Ist dies berechtigt?