newbie hat diese Frage gestellt
Hallo,
benötige Hilfe für die mir vorliegende Heizkostenabrechnung.
VM rechnet Pauschal vom gesamten Ölverbrauch 18% Warmwasseranteil aus, obwohl es für jede Wohnung (insgesamt zwei) Warmwasserzähler gibt, nach Heizkostenverordnung darf er das doch nicht, er muss den gesamten WW-Verbrauch mit der Formel B=2,5xVx(tw-10):10 doch den Ölanteil für die Warmwasseraufbereitung ausrechnen?? Diesen Verbrauch dann vom Gesamtverbrauch abziehen, Rest ist Heizung.
Den ausgerechneten Anteil für WW muss dann noch aufgeteilt werden nach Verbrauchskosten 50-70%, Rest Grundkosten nach Qm Anteil der Wohnung, richtig?
Zur Heizung, es gibt keinen Wärmemengenzähler, d.h. der Rest kann er dann pauschal nach Qm der einzelnen Wohnungen umlegen, ein anderes Umlegen wäre ja gar nicht möglich da man nicht weiß wer wieviel geheizt hat, richtig? Dann hat man als Mieter zudem noch die Möglichkeit vom umgelegten Anteil 15% abzuziehen weil es sich um eine verbrauchsunabhängige Abrechnung handelt, gem. Heizkostenverordnung?
Danke für Eure Antworten,
grüße
newbie