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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben Ende Dezember 2003 eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 1.1.2002 - 31.12.2002 bekommen. Jetzt enthielt diese jedoch zahlreiche Fehler (falsche Verbrauchsmengen, nicht umlagefähige Posten, falsche Faktoren bei den Umlageschlüsseln). Der Vermieter hat nun im März 2004 eine korrigierte Abrechnung erstellt, die soweit richtig zu sein schein.

Hat der Vermieter mit der falschen, aber fristgerechten Abrechnung die Frist aus §556 (3) BGB eingehalten, oder können wir mit Verweis auf die Abrechnungsfrist die Nachzahlung verweigern?

Viele Grüße!
Stichwörter: abrechnung + frist + nachbesserung + ablauf

3 Kommentare zu „Nachbesserung der Abrechnung nach Ablauf der Frist”

Gast Experte!

Hi,

Abrechnung ist abgerechnet, d.h. hat der Vermieter sich zu seinen Ungusten vertan, ist das sein Pech und Sie müssen die nachbesserung der Nebenkostenabrechnung nicht hinnehmen !

Gruß

Gast Experte!

Der Vermieter hat sich natürlich immer nur zu unseren Ungunsten vertan. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Mir geht es jetzt darum, ob der Vermieter totz der umfangreichen Nachbesserung überhaupt noch eine Nachzahlung von uns verlangen kann. Inwieweit darf denn eine Abrechnung nach der Frist noch nachgebessert werden, ohne das sie ungültig wird?

Gast Experte!

hallo,

würde mich auch interessieren. Kann eine falsche NK - Abrechnung nach Ablauf der Frist noch verbessert werden?

mfg

georg

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