Gast
Hi,
Abrechnung ist abgerechnet, d.h. hat der Vermieter sich zu seinen Ungusten vertan, ist das sein Pech und Sie müssen die nachbesserung der Nebenkostenabrechnung nicht hinnehmen !
Gruß
Gast
Der Vermieter hat sich natürlich immer nur zu unseren Ungunsten vertan. <!-- s --><!-- s -->
Mir geht es jetzt darum, ob der Vermieter totz der umfangreichen Nachbesserung überhaupt noch eine Nachzahlung von uns verlangen kann. Inwieweit darf denn eine Abrechnung nach der Frist noch nachgebessert werden, ohne das sie ungültig wird?
Gast
hallo,
würde mich auch interessieren. Kann eine falsche NK - Abrechnung nach Ablauf der Frist noch verbessert werden?
mfg
georg