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Betriebsstilllegung: kein Versetzungs- und Schadensersatzanspruch
Wird ein Unternehmen wegen Insolvenz aufgelöst und nur ein Betriebsteil veräußert, ist der Erwerber auch dann nicht verpflichtet, einen Arbeitnehmer zu übernehmen, der einem anderen Betriebsbereich angehörte, wenn der Mitarbeiter nach dem Betriebsverfassungsgesetz besonderen Kündigungsschutz genießt (Mitglied des Betriebsratswahlausschusses). Dem betroffenen Arbeitnehmer steht wegen der unterbliebenen Versetzung auch kein Schadensersatzanspruch zu.
Urteil des BAG vom 14.02.2002
8 AZR 175/01
RdW 2003, 22