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Nasi hat diese Frage gestellt
Hallo,

nun haben die eisigen Temperaturen auch mich getroffen, oder besser meine Wasserleitung.
Da ich mir heute Morgen schon einen riesigen Anschiss vom Vermieter eingeholt habe, möchte ich nun doch Leute fragen, die sich damit auskennen.
Hier kurz die Situation:
Ich wohne in einem relativ alten Haus, 3 Parteien, in der Dachgeschosswohnung.
In der Küche – Waschbecken - (wo auch der Durchlauferhitzer ist), habe ich gar kein Wasser mehr.
Im Bad habe ich gar kein Wasser für die Badewanne. Am Waschbecken im Bad habe ich nur kaltes Wasser, die Toilettenspülung funktioniert.

Wie kann es sein, dass ich teilweise Wasser habe und teilweise nicht?
Warum ist das Wasser, das ich habe, kalt?
Kann es nicht eher (als ein eingefrorenes Rohr) sein, dass der Durchlauferhitzer spinnt?
Oder habe ich eventuell 2 Wasserläufe?
Und kann der Vermieter mich für den Schaden verantwortlich machen? Er behauptet nämlich ich hätte die Wohnung nicht geheizt, da ich während ich im Büro bin oder schlafe die Heizung in den Nachtmodus (mit Frostschutz!) per Zeitschaluhr versetzte. Das sind dann geeichtermaßen 15 Grad, ansonsten eben 20 Grad. Er meint ich müsste rund um die Uhr auf 20 Grad geheizt haben. In meiner Wohnung haben definitiv nie Minus-Temperaturen geherrscht. Aber Dachgeschosswohnungen, besonders alte: neigen die nicht zur schlechten Isolierung? Ist dann nicht die Bauweise in Kombination mit der kalten Außentemperatur schuld? Kann der Vermieter mich belangen?

Und zum Schluss: Alle Leitungen liegen glaube ich in der Wand… Kann ich irgendwas tun damit die wieder auftauen? Mir sagt der Vermieter nämlich ich muss warten bis es wärmer wird ...

Tausend Dank,
eure verzweifelte Sel
Stichwörter: gefroren + heizen + wasser

1 Kommentar zu „Wasserleitung gefroren? Ich glaub nicht dran....”

AMAyer Experte! 09.01.2009 08:27

Ihr Vermieter ist ein Quatschkopf!

Wasser gefriert bekanntermaßen nicht zwischen 15-20C in einer Wohnung!Außerdem müssen Sie nicht eine Mindesttemperatur in der Whg vorhalten, schon gar nicht 20C, Ihre 15C sind mehr als ausreichend.

Wenn Sie kein Wasser haben, dann hat Ihr VM ein Problem, weil Sie diesen Mangel in Ihrer Whg natürlich reklamieren. Fordern Sie den VM diesen mangel unverzüglich innerhalb von ca. 10 Tagen abzustellen, kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kürzen Sie die Miete!

Bei Wohnungsmängeln haben Mieter gesetzliche Rechte, die oft aus Unkenntnis nicht genutzt werden. Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

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