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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bezifferung der Sanierungskosten in Bauprozess

Werden in einem Bauprozess die Kosten für die Sanierung eines Bauwerks geltend gemacht, so genügt es zunächst, wenn der Kläger die Kosten schätzt und für den Fall, dass der Beklagte die Kosten bestreitet, ein Sachverständigengutachten als Beweismittel anbietet. Der Kläger ist nicht verpflichtet, zur Bezifferung seines Anspruchs zunächst ein Privatgutachten erstellen zu lassen. Dies gilt umso mehr, als die Kosten für ein derartiges Gutachten in der Regel nicht erstattungsfähig sind.

Urteil des BGH vom 28.11.2002
VII ZR 136/00
MDR 2003, 327

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