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Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wettbewerb trotz Treuepflicht
Nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses darf ein Arbeitnehmer, der nicht durch ein Wettbewerbsverbot gebunden ist, zu seinem Arbeitgeber in Konkurrenz treten. Nachvertragliche Verschwiegenheits- und Treuepflichten des Arbeitnehmers begründen für den Arbeitgeber keine Ansprüche auf Unterlassung von Wettbewerbshandlungen gegen den ausgeschiedenen Arbeitnehmer.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Mai 1998 – 9 AZR 394/97