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HerbertFuchs hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie sich Zeit nehmen mir die durchaus wichtigen Fragen zu beantworten.

Anfangs Monat bezog ich eine Wohnung wo alles verrostet, verkalkt und unsauber war. Aufgrund der Tatsache, dass der bisherige Vermieter dies nicht einsah forderte ich ca. 200 Euro und erklärte ihm, dass ich die Reinigung selbst durchführen werde. Da in gewissen Räumen das Licht kaputt war konnte ich einige Mängel erst einen Tag später sichten (als ich die Glühbirnen gekauft und ersetzt habe). Zum Beispiel: Alle Abflüsse waren verstopft, Farb- sowie Fettflecken, ungeschliffener Parkettboden, kratzer und Risse fast überall, Spiegel im Bad extrem dreckig und alt und vieles mehr. Bei einer vorherigen Wohnungsbesichtigung konnten die Mängel (ausser Reinigung) nicht gesehen werden. Kürzlich machte ich per eingeschriebenen Brief den Vermieter darauf aufmerksam, setzte eine Frist von 2 Wochen für die Behebung der Mängel. Was kann ich weiters tun? Wenn er nicht reagiert?

PS: Natürlich habe ich alles während der Wohnungsabnahme fotografiert!

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen,

Herbert Fuchs
Stichwörter: anspruch + maengel + reperatur + wohnungsbezug

0 Kommentare zu „Die Mängel der neuen Wohnung”

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