Gast hat diese Frage gestellt
Guten Tag!
Wir wohnen in einem Mietshaus mit 9 Parteien.
Unser Vermieter wohnt im unmittelbar angrenzenden Privathaus. Beide Häuser sind durch die Kellerräume miteinander verbunden und werden durch eine gemeinsame Zentralheizung beheizt.
Bei der Betriebskostenabrechnung rechnet sich der Vermieter stets als 10 Partei mit und teilt sämtliche Positionen der Nebenkosten beider Häuser durch die 10 Parteien. Ist dieses Vorgehen zu dulden, oder kann ich im nachhinein eine Jahresrechnung verlangen, die die Nebenkosten des Privathauses vom Vermieter ausklammert?