Susanne
Das mit den Schuppen hatten wir doch schon mal.....?
Die mündliche Erlaubnis entziehen und auf das Hausrecht bestehen. Sie können die Schuppen in Eurem Garten entfernen oder ihren Kram mitnehmen. Der Garten ist vom Vermieter nicht zu betreten, hier herrscht genauso Hausrecht wie im Haus.
Arbeiten am Haus, hierzu gehört das Streichen der Fenster, ist mit Termin anzumelden.
Die Büsche dürfen gar nicht vom VM gestutzt werden. Bei Störung des Hausfriedens ist die Polizei zuständig, ggf. Anzeige wg. Hausfriedensbruchs.
Keine Angst, das ist kein Grund für eine Kündigung. Eine Kündigung seitens der VM würde sehr schwer.
Wenn es gar nicht geht, musst Du halt zum Anwalt gehen!
m3ck
Danke für Eure Antworten! Vor allem an Susanne - Fin, hättest du das Thema richtig gelesen, wäre dir aufgefallen, daß ich erstens extrem ordnungsliebend bin (Rasen mähen, Rasenkanten stechen, Siel reinigen Büsche und Beete sind eine Selbstverständlichkeit usw. usw.). Es geht tatsächlich darum, daß wir keinerlei Privatsphäre mehr haben und nur noch aus den Fenstern schauen, um zu wissen, wo auf unserem Grundstück sich unsere VM gerade befinden...
Wir suchen ohnehin schon eine Immobilie zum Erwerb - ich sehe eher das Problem bis zum Auszug. Was haltet ihr von der Idee eines Schreibens, in dem wir die Grenzen einmal ganz klar aufzeigen und gleichzeitig auch rechtliche Schritte in AUssicht stellen? Ich denke, das Problem ist im Grunde genommen, daß sie diese Grenzen einfach nicht kennen und auch in keiner Weise einsichtig sind!
Susanne
Möglicherweise regelt das Problem der Einsicht nur eine Strafanzeige oder ein Schreiben vom Ra. Alte Leute bzw. ungebildete Leute kennen das Gesetz nicht, da kannst Du schreiben, was Du willst, die denken: ich bin hier der Herr im Haus und kann machen, was ich will. Zu dieser Einsicht komme ich jedenfalls bei Deiner Beschreibung.
Termin beim Ra und Mietvertrag mitnehmen.