Susanne
Strom für die Wohnung ist nie[/b:70a18] in den Nebenkosten enthalten.
Der Zähler läuft bei Leerstand auf den Vermieter, das spart Kosten für Zähler aus- und einbau. Der Mieter ist verpflichtet, nach Einzug den Zähler auf sich umzumelden sowie bei Auszug abzumelden.
Sowas muss nicht im Mietvertrag vereinbart werden weil üblich.
Im schlimmsten Fall hättest Du Betrug begangen, es ist also ziemlich kulant, wenn der VM von einer Strafanzeige absieht und die Kosten lediglich an Dich weitergibt. Sicher, hätte er schon vorher merken können, das ist aber grundsätzlich nicht sein Problem.
Du musst auf jeden Fall zahlen!
Berni911
Hi, also ich habe da nichts von einem Zähler und auch nichts von einer Abrechnung gelesen! <!-- s --><!-- s --> Wie sieht den nun die Stromabrechnung aus?
Grade Susanne ist doch eher mieterfreundlich eigestellt, das macht mich stutzig! Wie is es den nun mit den Nebenkostenabrechnung seit 2004 bestellt ?
Wird hier nur Strom nachgefordert oder kommt da auch mal ne ordentliche Abrechnung auf den Tisch?
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Paula11
Danke für die Antworten.
Nun, das war eben meine erste Mietwohnung und mit dem Vermieter war ja zu beginn des Mietverhältnisses ausgemacht, dass er sich um alles kümmert weil die Wohnung vorher länger leerstand und der Strom abgeschalten war. Er hat den ja auch wieder anschalten lassen. Warum dannn auf seinen Namen... Was da "üblich" ist war mir als Neumieter nicht bekannt. Bei meiner jetzigen Wohnung hat sich die der Stromversorger direkt an mich gewandt. Da hat sich wohl auch der Vermieter drum gekümmert... Nun gut - passiert mir nicht nochmal.
Wie ist jetzt aber nochmal die Sache mit der Nebenkostenabrechnung? Wie gesagt - hab noch nie eine bekommen. In welchem Zeitraum muss die abgerechnet werden? Es kann doch nicht meine Pflicht sein, mich darum zu kümmern das ich die bekomme... Ist er da nicht in einer Bringpflicht in angemessenem Zeitraum?
Schönen Tag noch...