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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich versuch mein Problem mal zu schildern. Leider hab ich keinerlei Erfahrung mit Mietsachen...

und zwar: seit Dez. 2004 wohne ich in einer kleinen 2 Zimmer Wohnung. Der Vermieter hat damals gemeint er kümmert sich um die Nebenkostenabrechnung die ich einmal im Jahr bekommen werde wo dann drin steht ob ich was nachbezahlen muss oder nicht. Außerdem sagte er, er regle die Sache mit der LEW und der Stromversorgung. Eine Nebenkostenabrechnung habe ich nie bekommen. Von der LEW hab ich auch nie etwas bekommen. Nun, jetzt hatte ich zum 1.7.07 die Wohnung gekündigt, habe die Wohnung in einwandfreiem Zustand übergeben. Heute hat er mich angerufen und gemeint ich habe ja die ganze Zeit über keinen Strom bezahlt, das habe er gemacht und nun müsse ich dies komplett an ihn nachbezahlen. Nachdem nie was gekommen ist und im Mietvertrag irgendwas von Strom in den Nebenkosten stand dachte ich die wären in den Nebenkosten enthalten. Nachdem ich ja nie eine Abrechnung bekommen habe ist mir aber nicht aufgefallen das damit nur der Gemeinschaftsstrom mit gemeint ist. Muss ich nun komplett die fast drei Jahre nachbezahlen? Das läppert sich ja ganz schön und soviel Geld auf einmal hab ich nicht. Eigentlich hätte sich der Vermieter da doch schon früher mal melden müssen oder? Oder wie sind da die Fristen mit der Nebenkostenabrechnun? Nicht das ihm da jetzt noch einfällt das ich da auch noch Geld nachbezahlen soll? Muss er sich da nicht auch noch an irgendeine Frist halten?

Vielen Dank für die Antworten, vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen...

3 Kommentare zu „Fehlende Nebenkostenabrechnung und Stromkosten”

Susanne Experte!

Strom für die Wohnung ist nie[/b:70a18] in den Nebenkosten enthalten.

Der Zähler läuft bei Leerstand auf den Vermieter, das spart Kosten für Zähler aus- und einbau. Der Mieter ist verpflichtet, nach Einzug den Zähler auf sich umzumelden sowie bei Auszug abzumelden.
Sowas muss nicht im Mietvertrag vereinbart werden weil üblich.
Im schlimmsten Fall hättest Du Betrug begangen, es ist also ziemlich kulant, wenn der VM von einer Strafanzeige absieht und die Kosten lediglich an Dich weitergibt. Sicher, hätte er schon vorher merken können, das ist aber grundsätzlich nicht sein Problem.
Du musst auf jeden Fall zahlen!

Berni911 Experte!

Hi, also ich habe da nichts von einem Zähler und auch nichts von einer Abrechnung gelesen! <!-- s :shock: --><!-- s :shock: --> Wie sieht den nun die Stromabrechnung aus?

Grade Susanne ist doch eher mieterfreundlich eigestellt, das macht mich stutzig! Wie is es den nun mit den Nebenkostenabrechnung seit 2004 bestellt ?
Wird hier nur Strom nachgefordert oder kommt da auch mal ne ordentliche Abrechnung auf den Tisch?

Grüsse <!-- s :D --><!-- s :D -->

Paula11

Danke für die Antworten.

Nun, das war eben meine erste Mietwohnung und mit dem Vermieter war ja zu beginn des Mietverhältnisses ausgemacht, dass er sich um alles kümmert weil die Wohnung vorher länger leerstand und der Strom abgeschalten war. Er hat den ja auch wieder anschalten lassen. Warum dannn auf seinen Namen... Was da &quot;üblich&quot; ist war mir als Neumieter nicht bekannt. Bei meiner jetzigen Wohnung hat sich die der Stromversorger direkt an mich gewandt. Da hat sich wohl auch der Vermieter drum gekümmert... Nun gut - passiert mir nicht nochmal.

Wie ist jetzt aber nochmal die Sache mit der Nebenkostenabrechnung? Wie gesagt - hab noch nie eine bekommen. In welchem Zeitraum muss die abgerechnet werden? Es kann doch nicht meine Pflicht sein, mich darum zu kümmern das ich die bekomme... Ist er da nicht in einer Bringpflicht in angemessenem Zeitraum?


Schönen Tag noch...

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