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fabian_r hat diese Frage gestellt
Hallo :)

meine Freundin und ich sind am 16.08.10 in unsere neue Wohnung gezogen.
Wir zahlen 45€ für die Heizung p.M.
Die Heizung funktioniert nur von Okt.-Ende April, sprich 7 Monate.
Jetzt kam die Betriebskostenabrechnung mit Heizkosten.
Da kommt mir etwas spanisch vor. Und zwar wird alles anteilig, bzw. mal xTage berechnet, außer die Heizkosten. Da steht "Festbetrag".

Also die Tabelle sieht wie folgt aus:
Abrechnungsposten, Verteilt nach, Gesamt, Ihr Anteil, Einh., Berechnung, Gesamt, Ihr Anteil.

Das erste "Gesamt" müsste dann der Jahresbetrag sein (?) Das zweite "Gesamt", mein Abrechnungszeitraum und dementsprechend das zweite "Ihr Anteil" mein Anteil vom 16.08-31.12.

Bei den Heizkosten ist jedoch das erste "Gesamt" gleich dem zweiten "Gesamt" bzw. das erste "Ihr Anteil" gleich dem zweiten.
Das hieße doch ich soll die Heizkosten für das ganze Jahr zahlen?

Des Weiteren macht mein Vermieter eine Neuberechnung der Vorauszahlung.
Ich bin erst im Herbst eingezogen, ist doch klar, dass der Verbauch in den Wintermonaten höher ist und das mit den Monaten ausgeglichen wird, in denen die Heizung nicht funktioniert. Ist das rechtens? Es geht um eine Steigung von über 100% von 45 auf 100€!

10 Kommentare zu „Bk- und Heizkosteabrechnung”

Berthelstal Experte! 01.04.2011 22:53

Da fehlen einige Angaben.
Ist es ein Mehrfamilienhaus?
Nimmt eine Firma die Abrechnung vor?
Haben Sie Meßeinrichtungen zum Wärmeverbrauch?
Ohne diese Angaben wird eine Antwort wenig hilfreich sein.

D-D-I Profi 01.04.2011 23:12

Hallo fabian_r,
leider kann ich aus Ihrer Darstellung der Heizkostenabrechnung nicht genau erkennen, um welche Aufteilung der Betraege es sich handelt.
Kann es vielleicht moeglich sein, dass
der Gesamtbetrag aufgeteilt wurde? Und zwar in Grundkosten und Verbrauchskosten. Das kann man an dieses Zeichen % eventuell erkennen. Damit ist eine zulaessige Aufteilung moeglich. Und "Ihr Anteil" wird bei den Grundkosten dann anhand einer Gradtagstabelle ermittelt.
Ob Sie fuer das ganz Jahr die Heizkosten bezahlt haben, erkennen Sie am besten an den "abgerechneten Zeitraum". Denn dieser Zeitraum ist fuer die Gradtagstabelle massgebend. Und die Verbrauchskosten - Zaehlerstand koennen Sie anhand Ihr (wenn eins besteht) Uebernahme Protokoll sehen, dort werden in der Regel die Werte der Heizung notiert. Mit jeder ordentlichen Heizkostenabrechnung gibt es auch eine ausfuehrliche Erlaeuterung der Abrechnung.

Ihr Vermieter hat bei einer Heizkostenvorauszahlung das Recht den zukuenftigen Vorauszahlungsbetrag anzuheben. Dieser sollte sich jedoch nach einer angemessenen Hoehe richten. Und da kann als "Richtschnur" das letzte Abrechnugsergebnis von Bedeutung sein.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

Danke fuer Rueckantwort
D-D-I

Bladder Experte! 02.04.2011 10:17

§ 4 der HeizkostenV besagt:
(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.

(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen ...


§ 7 der HeizkostenV besagt: Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.

Also, für diese pauschale Rechnerei muss es schon einen guten Grund geben.

fabian_r 02.04.2011 10:19

@Berthelstal
Es ist ein Mehrfamilienhaus.
Die Abrechnung kommt von meinem Vermiteter.
Zu den Meßeinrichtungen kann ich leider nichts sagen, es ist eine Öl Zentralheizung.

@ D-D-I
Es ist kein %-Zeichen vorhanden.
Um das ganze Spiel zu vereinfachen, habe ich das ganze eingescannt:
http://dl.dropbox.com/u/3189637/bka.pdf

Zur Vorauszahlungänderung:
Aber die letzten 4,5 Kalendermonate im Jahr als Richtschnur zu benutzen, kann ich nicht nachvollziehen, da dort der Verbrauch am höchsten ist und die Heizung funktioniert, wie gesagt, nur 7 Kalendermonate.

fabian_r 02.04.2011 10:23

@Bladder
§7 Versteht ich nicht ganz.

Ansonsten habe ich die BKA mal eingescannt in meinem Beitrag oben. Ich weiß nicht, ob die Heizkosten anteilig berechnet wurden, da ich die ganze Abrechnung nicht verstehe.

Bladder Experte! 02.04.2011 10:36

Ich habe mich mehr darauf konzentriert: >Zitat: außer die Heizkosten. Da steht "Festbetrag".<

Wenn Sie die Abrechnung nicht verstehen, dann ist der Vermieter verpflichtet sie Ihnen zu erläutern.
Sie haben auch ein Recht die Belege zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Aber, dass man hier im Forum eine BKA prüfen lassen könnte, ist mir neu.

Wie eine formell richtige BKA auszusehen hat, wurde vom BGH dargestellt.
Dazu der Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/bk_abrechnung.htm

fabian_r 02.04.2011 10:48

Ich will die BKA nicht prüfen lassen, ich hatte nur gedacht, dass mir jemand sagen könnte, ob die Heizkosten anteilig berechnet wurden oder nicht und ob die Neuberechnung rechtens ist.

Das geht in jedem Fall schneller, als mir erst ausführliche Informationen von meinem Vermieter zu holen.
Wenn das natürlich nicht vermeidbar ist, dann werde ich das gerne machen.

Balkonexperte Experte! 02.04.2011 15:05

Weisen Sie diese Betriebskostenabrechnung mit aller Entschiedenheit zurück.

Begründung: Bei einem Mehrfamilienhaus (8Parteien!) ist die Einhaltung der Heizkostenverordnung zwingend vorgesehen: www.heizkostenverordnung.de

Kurz und knapp, der Verbrauch der Nutzer muss individuell erfasst und abgerechnet werden. Das ist in Ihrem Fall aber nicht so, weil nur nach Wohnungsgröße abgerechnet wird.

Machen Sie Ihren Vermieter auf seinen Fehler aufmerksam, in dem Sie ihm die Verordnung ausdrucken und übergeben. Für die bereits vorhandene Abrechnung aus 2010 können Sie wegen dieses Fehlers den Betrag für Heizkosten um 15% mindern. Sehen Sie sich dazu den §12 der Heizkostenverordnung an, dort wird es ausdrücklich beschrieben.

mono Experte! 03.04.2011 12:22

Unter Heikosten steht "Ext. Heitkosten".

Hierfür müsste es somit eigentlich eine gesonderte Abrechnung einer Drittfirma oder Ihres Vm geben. Die Tatsache, dass dort Festbetrag steht, heißt m.E. noch nicht, dass hier lediglich nach Wohnfläche abgerechnet wurde (ein Indiz dafür ist auch, dass unter Einheiten der Verteiler EUR und nicht m² verwendet wurde.). Vielmehr ist es regelmäig so, dass die Abrechnungsbeträge aus der HK-Abrechnung als Festbetrag in die BK-Abrechnung eingestellt werden, sich dahinter jedoch eine (teilweise) verbrauchabhängige Abrechnung verbirgt.

Habe Sie bei Ihrem VM schon nachgefragt, wie sich die Heizkosten zusammensetzen und die gesonderte HK-Abrechnung angefordert (auch wenn Ihnen diese bereits ohne weitere Aufforderung hätte übersendet werden müssen) ?

fabian_r 03.04.2011 13:14

@Balkonexperte:
Danke für die Antwort.

@Mono:
Ich werde mich morgen mal versuchen mit meinem VM in Verbindung setzen und es hinterfragen.
Wenn er mir sagt, dass nach m2 abgerechnet wurde werde ich auf die Antwort von Balkonexperte zurückgreifen.

Auf jeden Fall wissen wir dann mehr.

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