Susanne
Ob Deine Minderung rechtens ist, muss zur Not ein Gericht entscheiden.
Ich würde dem VM ein Schreiben zukommen lassen mit dem Inhalt:
Liste der Mängel und Beschreibung
Deine Unternehmungen zum Thema (Anrufe etc)
Setz dem Vermieter eine Frist, in der er den Mangel beseitigen soll. Weise den Vermieter darauf hin, dass er die Mietsache in mangelfreiem Zustand zu halten hat, wenn er die volle Miete erhalten möchte.
Ansonsten musst Du Dir erst einen Anwalt nehmen, wenn der Vermieter die Minderungssumme einklagen will.