Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
welldone hat diese Frage gestellt
Guten Abend!
Wir sind im dezember 07 aus einem Einfamilienhaus ausgezgen.Bei der Übergabe hat der Vermieter parallel 2 Protokolle angeferigt, eines für uns und eines für ihn.Beide wurden von uns und unserem Zeugen sowie von ihm und seinem Zeugen unterschrieben.Wir haben eines der Protokolle erhalten. Etwa 14 Tage nach Auszug erhielten wir eine schriftliche Aufforderung den Garten zu machen wie es im Protokoll stehen würde.In unserem Protokoll steht aber nix von Gartenarbeit und zum Zeitpunkt unserer Unterschriften´stand in keinem der Protokolle etwas von Gartenarbeiten. Wir gehen davon aus, dass der Vermieter dies nachträglich eingetragen hat.Der Vermieter hat einen Gärtner beauftragt (7 Wochen nach der Mahnung) und möchte nun 1300 Euro von uns haben.Wir haben diesen Garten beim Einzug total verwildert übernommen und er sah bei Auszug (wir haben nur 14 Minate dort gwohnt) weitaus gepflegter aus als bei Einzug, allerdings auch nicht perfekt, da zum einen Winter war und zum anderen wirklich viel zu tun war.Leider haben wir keine Fotos!!
Mittlerweile hat der Vermieter uns verklagt . Ich würde sehr gerne wissen ob jemand eine Ahnung hat welches Protokoll vor Gericht gültig ist??

gruß
Welldone
Stichwörter: garten

0 Kommentare zu „Welches Protokoll ist gültig vor Gericht?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.