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Balkon mit Sichtschutz
Der Wohnungsmieter ist berechtigt, am Balkongeländer einen Sichtschutz bis in Höhe des Handlaufs anzubringen, wenn die Außenfassade des Gebäudes durch die Beschaffenheit des Sichtschutzes nicht optisch verunstaltet wird. (AG Köln, Urteil vom 15. 9. 1998 – 212 C 124/9