neuer
hallo,
sowas ist wohl auch selten...
auf jedenfall sind sie wohl im recht, bzw. ihre großmutter (vermieter), der mieter hat selbst gekündigt (schriftlich), deshalb MUß dieser auch zum kündigungstermin ausziehen.
was ihnen bleibt, wenn dieser nicht auszieht, ist wohl "rausklagen", natürlich werden sie diesen fall gewinnen, die kosten wird der mieter auch übernehmen müssen (wenn er geld hat ), aber das dauert wohl alles seine zeit ...
versuchen sie es doch mal mit etwas "druck":
einschreiben per rückschein,
und dem mieter mitteilen, das sie einen rechtsanwalt beauftagen, sollte er nicht bis zum 31.01.06 ausgezogen sein, kosten und schadensersatz sind dann von ihm zu zahlen, vielleicht schreckt das ab und er zieht schnelltmöglich aus, sie können ihm ja eine kleine frist lassen.
ansonsten müssen sie wohl klagen, einfach tür aufbrechen und den mieter rauswerfen dürfen sie nicht <!-- s --><!-- s -->
gruß
Tussi
Danke für deine antwort.
wir haben gestern auch schon einen Brief per Rückschein geschrieben, das er bis zum 31.01.06, sprich heute, raus muss. Aber wir sind bereit im noch bis zum 10.02.06 Zeit zu geben. Länger geht es auf keinen Fall, außer Er übernimmt die anfallenden Kosten die uns entstehen.
Ich frage mich nur, was geht in solch einen Kopf vor sich. <!-- s --><!-- s -->