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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich hoffe einer weiß Rat.
Ich habe die gerichtliche Vormundschaft meiner Tante übernommen.
Anfang Dezember habe ich einen Brief bei meiner Tante in Hessen gefunden, worin ein Mieter die Wohnung in Bonn fristgerecht zum 31.01.06 gekündigt hat. Da ich keinerlei Unterlagen über die Wohnung hatte, habe ich mich im Dezember telefonisch mit Ihm in Kontakt gesetzt. Wir haben uns nett unterhalten, und er meinte das er gerne dort wohnen bleiben würde, wenn einige Sachen in der Wohnung gemacht werden und wir uns einigen könnten. Ich bat Ihn, mir erstmal den Mietvertrag zu faxen, oder eine Kopie zu schicken, die ich bis heute von Ihm nicht bekommen habe. Den Mietvertrag habe ich vor kurzem von der Hausverwaltung zugeschickt bekommen.
Da vom Mieter nichts mehr kam und ich auch kein Interesse mehr hatte eine Rückwirkung der Kündigung zu erreichen, habe ich mich nicht weiter um die Wünsche des Mieters gekümmert. Zumal ich die Wohnung für die restlichen Möbel aus dem Hausverkauf in Hessen benötige.
Gestern wollte ich wissen wann wir die Übernahme der Wohnung machen. Er meinte das er keine neue Wohnung gesucht hat, und kein Interesse daran hat auszuziehen.
Was kann ich jetzt machen?
Er hat uns nicht schriftlich angeschrieben um die Kündigung rückgängig zu machen, und von seitens meiner Tante und mir ist auch nichts dergleichen vereinbahrt worden.
Muss er raus, oder muss ich jetzt eine Räumungsklage einreichen. Wer bezahlt die Kosten die entstehen wenn er die Wohnung nicht fristgerecht verläßt? Was kann noch alles auf mich zukommen? Welche Rechte hat er?
Stichwörter: brauche + dringend + ganz + hilfe

2 Kommentare zu „Brauche ganz dringend Hilfe”

neuer Experte!

hallo,

sowas ist wohl auch selten...

auf jedenfall sind sie wohl im recht, bzw. ihre großmutter (vermieter), der mieter hat selbst gekündigt (schriftlich), deshalb MUß dieser auch zum kündigungstermin ausziehen.

was ihnen bleibt, wenn dieser nicht auszieht, ist wohl "rausklagen", natürlich werden sie diesen fall gewinnen, die kosten wird der mieter auch übernehmen müssen (wenn er geld hat ), aber das dauert wohl alles seine zeit ...

versuchen sie es doch mal mit etwas "druck":

einschreiben per rückschein,

und dem mieter mitteilen, das sie einen rechtsanwalt beauftagen, sollte er nicht bis zum 31.01.06 ausgezogen sein, kosten und schadensersatz sind dann von ihm zu zahlen, vielleicht schreckt das ab und er zieht schnelltmöglich aus, sie können ihm ja eine kleine frist lassen.

ansonsten müssen sie wohl klagen, einfach tür aufbrechen und den mieter rauswerfen dürfen sie nicht <!-- s :( --><!-- s :( -->

gruß

Tussi

Danke für deine antwort.

wir haben gestern auch schon einen Brief per Rückschein geschrieben, das er bis zum 31.01.06, sprich heute, raus muss. Aber wir sind bereit im noch bis zum 10.02.06 Zeit zu geben. Länger geht es auf keinen Fall, außer Er übernimmt die anfallenden Kosten die uns entstehen.
Ich frage mich nur, was geht in solch einen Kopf vor sich. <!-- s :?: --><!-- s :?: -->

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