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Wie Ihnen schon gesagt wurde, sollten Sie so schnell wie möglich schriftlich kündigen und das per Einschreiben. Dabei ist es nicht von Bedeutung ob die Vermieterin zu Hause ist oder nicht. Der Brief muss nur im Briefkasten sein.
Sie müssen die 3-Monats-Frist einhalten und auch bis dahin bezahlen. Das ist ganz selbstverständlich. Mündliche Informationen und Verabredungen nutzen da nichts. Wenn Sie heute noch kündigen, können Sie zu Ende Mai kündigen. Warten Sie noch länger, so können Sie noch bis Juni zur Zahlung herangezogen werden.
Die Vermieterin trifft keinerlei Schuld wenn sie krank wird. Sicherlich hatte sie bereits eine Ersatzperson zur Übergabe des Schlüssels angedacht, z.B, den Makler oder eine andere Person.
Carli
Es gibt kein Rücktrittsrecht bei MV´s. Das ist kein Haustürgeschäft.
Schriftlich zum 31.05.06 kündigen. Eine andere Möglichkeit hast du nicht.
Christoph_A.
Ein Rücktrittsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht, falls es nicht ausdrücklich vereinbart wurde. D.h. der Mieter muß ordnungsgemäß mit drei-monatiger Frist kündigen. Wenn es hier ganz dicke kommt, muß er auch noch die Courtage an den Makler zahlen.
Und was die Baumaßnahmen angeht. Diese berechtigen nicht vom Rücktritt, höchstens zu einer angemessenen Mietminderung, falls die Beeinträchtigungen beim Einzug immer noch vorliegen. Einen Rücktrittsgrund würde es wohl nur geben, wenn die Wohnung absolut unbewohnbar wäre.