bitteumrat 13.11.2009 13:57
Welche Klage?
Ein Schreiben vom Anwalt ist noch kein Gerichtsverfahren! Die Klageschrift komtm vom Amtsgericht.
Ich glaube kaum das das Gericht eine Klage eures Vermieters zulassen würde, da hier Aussage gegen Aussage steht (wg. der Beleidigung) und somit immer im Zweifel zu eurem Gunsten als Beklagte entschieden wird.
Die Klage eures Vermieters wird also SICHER abgewiesen.
So lange euer Vermieter keinen Beweis hat und es nur bei normalen Beleidigungen geblieben ist (wegen "Leck mich am A." wird in Deutschland keiner verurteilt!!) will man euch nur einschüchtern!!!
Locker bleiben und alles nett und freundlich abstreiten
Rakic 13.11.2009 14:04
Habe heute das Schrieben bekommen von dem vermieteranwalt :
Ich ziettiere :
Die fristlose Kündigung ist hiermit wirksam. Ihr Mandant (ich) hat unseren vermieter ,,öffentlich,, beledigt die fristlose Kündigung ist hiermit wirksam nach §543 Abs.1 BGB
Wie stehen die Chancen beim Gericht zu gewinnen?
Weil meine Frau ist als Zeugin dabei weil Sie das Gespräch mitgehört hat zwischen Mieter und Vermieter .
Bin jetzt am Verzveifln .
edy 13.11.2009 14:21
Hallo Rakic ,
Wie oft kommt diese Frage noch ???
Fristlose Kündigung durch Vermieter
Rakic hat diese Frage am 30.10.2009 gestellt
Hallo
wir Familie mit 3 Kinder haben heute fristlose Kündigung vom Vermieter erhalten . Die Miete wurde immer am 01.des Monats Überwiesen es bestehen keine Mietschulden.
lg
edy
edy 13.11.2009 14:35
Hallo Rakic,
Wann habt ihr denn die fristlose Kündigung
bekommen ?
am 30.10.2009 oder
13.10.2009 ????
edy
bitteumrat 13.11.2009 14:36
Lest euch doch mal §543 durch. Zum Beispiel hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Da steht nix von Beleidigung!!! Also macht euch keine Sorgen, wegen dem "Leck mich..." wird euch nix passieren !
Rakic 13.11.2009 14:40
Die fristlose Kündigung haben wir am 26.10.2009 erhalten /mit Rückschein
den Brief vom Anwalt (vermieter ) heute Freitag der 13.
edy 13.11.2009 16:04
Hallo,
hier ein link:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet270902b.htm
wobei auch bei einer Beleidigung grundsätzlich vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist.
laut diesem Bericht bedarf es vor Kündigung
einer Abmahnung.Habt ihr diese erhalten ?
Wenn nein ist es fraglich ob die Kündigung
überhaupt wirksam sein könnte.
lg
edy