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Mieterhöhung bei Ein- und Zweifamilienhäusern
Das Mieterhöhungsverlangen für die Anhebung der Miete eines Ein- und Zweifamilienhauses kann auch auf die Werte eines Mietenspiegels gestützt werden, wenn im Erhöhungsverlangen der Oberwert des jeweiligen Rasterfeldes nicht überschritten wird.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.11. 2002 - Aktenzeichen: 307 S 180/01.