Gast
sorry, hab mich verschrieben, es ist natürlich der 04. Januar 2005!!!! <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> -->
Gast
Hallo,
wenn die Abrechnungsperiode genau das Kalenderjahr, also 01.01. bis 31.12.2003 ist und dein Mietvertrag dem neuen Mietrecht unterliegt ist die am 04.1.2005 zugestellte Abrechnung verjährt.
Das neue Mietrecht gilt für Verträge, die nach dem 30.08.2001 geschlossen wurden.
Teile dem Vermieter mit, dass die Abrechnung verspätet vorgelegt wurde und er daher kein Geld von dir bekommt.
Eventuell kann der Vermieter Gründe darlegen, warum die Abrechnung erst jetzt erstellt werden konnte. Hier kommt es auf den Einzelfall an.
Nennt er einen Grund können wir den gerne hier diskutieren.
Josh
Gast
Habe einen ähnlichen Fall, daher eine kurze Frage:
Welches Datum ist entscheidend - das Erstellungsdatum oder das tatsächliche Zustelldatum? Auf der Rechnung kann ja z.B. 31.12. stehen, während die Forderung dann erst im Januar zugestellt/verteilt wird!?
Vielen Dank im Voraus, Björn
Gast
Hallo,
Willenserklärungen werden grundsätzlich (erst) mit ihrem Zugang wirksam.
Schau mal auf den Poststempel und addiere einen Tag hinzu. Wenn dieser Tag kein Werktag ist nehme den nächsten folgenden Werktag.
Steht also zum Beispiel der 31.12.2004 sowohl im Schreiben als auch auf dem Poststempel, so gilt der Brief im Zweifel als am 3. januar 2005 zugestellt. Ist er tatsächlich erst später eingetroffen müsstest du dies beweisen (was schwer ist, in deinem Fall aber wohl egal sein dürfte).
Josh