jule-fg hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Ich wohne seit dem 1.Oktober 2012 in meiner Wohnung, möchte jetzt jedoch mit meinem Freund zusammen umziehen, da diese Wohnung für zwei zu klein ist.
Nun besteht dabei folgendes Problem, er gibt sein WG-Zimmer im Oktober ab, deshalb würde ich ja gern auch spätestens September umziehen wollen.
Nun habe ich versucht meinen Mietvertrag zukündigen und zwar am 31.Juli damit es zum 31.Oktober wirksam wird.
Heute bekomme ich Post von meiner Hausverwaltung, dass die Kündigung unzulässig ist und das Mietverhältnis erst zum 31.12.2012 beendet wird.
Das Problem ist folgender Teil im Mietvertrag der aus meiner Sicht und auch nach Meinung einer neuen Maklerin nicht ganz eindeutig ist:
"Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab Mietbeginn, auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist somit erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von zwölf Monaten mit der gesetzlichen Frist zulässig"
Ist es eindeutig, dass es bedeutet dass man also nach 12 Monaten kündigen darf und dann noch die 3 Monate Kündigungsfrist hinzukommen, ich also tatsächlich erst nach dem 15.Monat ausziehen darf?
"mit der gesetzlichen Frist" könnte doch heißen 'inklusive' der gesetzlichen Frist, dass man quasi nach einem dreiviertel Jahr kündigen kann und nach dem Ablauf der 12 Monate die Wohnung verlässt, weil dann habe ich doch 12Monate drin gewohnt.
Oder ist es doch eindeutig, dass es bedeutet dass man also nach 12 Monaten kündigen darf und dann noch die 3 Monate Kündigungsfrist hinzukommen, ich also tatsächlich erst nach dem 15.Monat ausziehen darf?
Lieben Dank,
Julia.