Gast
Naja, ein Vermieter muss nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit verfahren. Alle Posten mit hohen Abweichungen zum Vorjahr sind auch Erläuterungsbedürftig. Dein Vermieter müsste Dir detailliert Auskunft geben, da es ja auch um eine recht große Summe geht. Vielleicht kann er Dir ja auch alternative Angebote von anderen Versicherungsgesellschaften vorlegen, als Nachweis für sein wirtschaftliches Handeln.
Wenn es sich um eine Nachforderung der Versicherung handelt, also aus dem Vorjahr stammt, so ist sie nicht periodengerecht abgerechnet. Alle Posten, die außerhalb des Abrechnungszeitraums entstanden sind, sind nicht umlagefähig. Wenn es also aus dem Jahr 2002 stammt, muss der Vermieter separat abrechnen. Hier kommt dann aber vermutlich die Verjährung aus §556 BGB zur Geltung.