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Mieter muss Mehrkosten für Dachanbringung tragen
Grundsätzlich haben nach ständiger Rechtsprechung insbesondere ausländische Mieter einen Anspruch auf Anbringung einer Satellitenanlage, wenn sie über die Gemeinschaftsantenne oder einen gemeinsamen Kabelanschluss Radio- und Fernsehsender ihres Heimatlandes nicht empfangen können. Ein Anspruch ist nur ausgeschlossen, wenn dem überwiegende Belange des Vermieters oder anderer Wohnungseigentümer entgegenstehen.
Macht der Vermieter berechtigte ästhetische Bedenken gegen die Anbringung einer Satellitenschüssel am Balkongeländer der Mietwohnung geltend und bietet er dem Mieter zugleich die Installation auf dem Hausdach an, sind die damit verbundenen Mehrkosten von 800 EUR nach Meinung des Landgerichts Berlin dem Mieter durchaus zumutbar.
Urteil des LG Berlin
82 S 382/2002
Hausbesitzer Zeitung Heft 9/2003, Seite 18