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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo!

ich stehe mit zwei freunden kurz vor dem abschluß eines mietvertrages. nun sollen wir eine bürgschaft der eltern vorlegen, was im prinzip ja auch normal ist. nur leider ist auf dieser bürgschaft kein limit angegeben[/b:08b92].
laut infos verschiedener internet-seiten darf die sicherheitsleistung nicht mehr als 3 monatsmieten[/b:08b92] betragen. wir hatten auf unserer version der bürgschaft ein limit von 12 (!!) Monatsmieten angegeben - doch damit war der vermieter nicht zufrieden!?! er besteht auf seine version der bürgschaft.

hat jemand eine idee wie wir vielleicht den vermieter milde stimmen können? (wir haben schließlich nicht vor, das haus auseinander zu nehmen, sonder wollen nur ganz entspannt dort wohnen!!) ist eine unbegrenzte bürgschaft überhaupt legal??[/b:08b92] oder ist eine unterschrift auf so einem dokument (wg. unrechtmäßigkeit) sowieso hinfällig??


würde mich über jegliche hinweise freuen! denn die wohnung ist ansonsten wunderbar...
Stichwörter: elter + limit + ohne + bürgschaft

0 Kommentare zu „bürgschaft der elter ... OHNE LIMIT???”

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