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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Da ich ab Oktober für ein halbes Jahr ins Ausland gehe und meine kleine Altbauwohnung für diese Zeit untervermieten möchte, bin ich auf die Benutzung des Kellers angewiesen. Der Kellerraum ist auch im Mietvertrag aufgeführt - allerdings habe ich, nachdem ich ihn nun genauer in Augenschein genommen habe (er ist schlecht ausgeleuchtet da nur im Flur ein Licht ist), festgestellt, dass er überhaupt nicht benutzbar ist. Die Mängel sind folgende:

- Mehrere tiefe Löcher im Boden, die bis ins Erdreich gehen, auch sonst ist der Boden uneben, durchlöchert und mit Rissen bedeckt

- Feuchtigkeit (hatte einen Karton im Keller, dessen Boden nun nach einigen Monaten total durchgeweicht ist)

- Von den Wänden und der Decke bröckeln ständig Putz und Backsteine, man kommt mit Putzen gar nicht nach (habe beim ersten Aufräumen zwei (!!) große Kessel mit Staub / Dreck herausgetragen, und das war nur das Gröbste)

- Die Metallstrebe an der Decke ist total verrostet, über ca. einen halben Meter ist die Strebe schon bis zur Hälfte weggerostet, auch sie bröckelt ständig weg

Kann ich vom Vermieter nun die Instandsetzung des Kellers verlangen ?(vor allem weil der Kellerraum auch im Mietvertrag aufgeführt ist!). Muss ich danach mit einer Mieterhöhung rechnen? (die Basisnettomiete ist bereits leicht über dem Mietspiegel). Sollte er die Miete danach erhöhen, kann ich auch andere Reparaturen verlangen? (z.B. Fenstergriffe lassen sich nicht ganz nach unten drehen beim Schließen, von einem Fenster bröckeln Lack und Holzstückchen, an der Außenwand ist das Fensterbrett stark beschädigt und bröselig) ?
Das Haus ist ca. 100 Jahre alt.

Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar,

M.W.
Stichwörter: benutzbar + keller

1 Kommentar zu „Muss Keller benutzbar sein?”

Gast Experte!

Hallo,

wenn ein Keller im Mietvertrag aufgeführt ist, muß dieser natürlich Nutzbar sein, Feuchtigkeit, Löcher im Boden usw. zählen wohl nicht zu Arbeiten der Modernisierung d.h. nachdem die "Mängel" behoben worden sind, kann der Vermieter die Miete nicht erhöhen, da es keine Modernisierungsarbeiten sondern Mängelbeistigungsarbeiten sind und diese Kosten MUß der Vermieter alleine tragen und kann diese nicht auf den Mieter umlegen !!!

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