Gast hat diese Frage gestellt
hallo zusammen,
wir haben eine eigenbedarfskündigung erhalten.
der genannte grund ist soweit ok.
da wir aber z.zt. bauen bzw. angefangen haben zu bauen, hätten wir durch einen umzug einen gravierenden schaden. haus wird evtl. ende des jahres fertig. tritt in diesem fall auch die sozialklausel in kraft?
danke für eure antworten