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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich wohne in einer WG mit 3 Personen, allerdings haben wir alle seperate Mietverträge mit unserem Vermieter für unsere Zimmer. Die Küche und das Bad werden im Mietvertrag als "Geimeinschaftsräume" angegeben. Wir bezahlen pauschal eine bestimmte Summe, Nebenkosten wie Strom und Wasser sind in der Summe enthalten. Der Vermieter wohnt im selben haus, weswegen er eine gewisse "Kontrolle" über uns ausübt. Jene sieht so aus:
1. Unser Vermieter betritt mehrmals die Woche jene "Geimeinschaftsräume" und guckt auf Sauberkeit etc. Hin und wieder betritt er auch einfach unsere Zimmer. Nachdem wir ihn mehrmals darauf hingewiesen haben, dies zu unterlassen, macht er dies nicht mehr. Dass er unsere Zimmer nicht betreten darf, wissen wir, aber was kann man dagegen tun, wenn es weiterhin vorkommt? Hat er außerdem überhaupt ein Recht, einfach unsere Gemeinschaftsräume zu betreten?
2. Ein Mitbewohner zieht demnächst aus, seitdem finden hier täglich Besichtigungen statt. Jene vollführt unser Vermieter ohne irgendwelche Vorankündigungen, ich fände es nur gerecht, wenn er uns wenigstens vorher Bescheid sagen würde. Hat er da nicht eine Pflicht zu?
3. Bei diesen Besichtigungen ist oft das Bad nicht gemacht oder die Küche nicht grade sauber. Darüber beschwert sich dann der Vermieter, er würde die Zimmer deshalb nicht los werden. Hat er überhaupt ein Recht, uns Sauberkeit vorzuschreiben? Im Mietvertrag steht, die Gemeinschaftsräume seien sauber zu halten, allerdings sind wir hier nicht bei der Bundeswehr, sondern wir mieten schliesslich diese Räume. Außerdem habe ich gehört, dass der Vermieter für die Sauberkeit zuständig ist, wenn er diese denn unangekündigt betreten darf.

Wir würden uns sehr freuen, wenn jmd uns mal ein wenig aufklären könnte. Danke im Voraus!
Stichwörter: fragen + vermieter + wg

5 Kommentare zu „Fragen zum Vermieter in einer WG”

fin Experte!

Der Vermieter darf die vermieteten Räume nicht ohne Vorankündigung betreten. Tut er dies doch, so haben alle Mieter das Recht fristlos zu kündigen. Stehen Besichtigungen von Mietinteressenten an, so können Sie ihn nach Klingeln hereinlassen oder nicht. Wenn Sie das nicht wollen, so müssen Sie ihm und dem Interessenten einen Ersatztermin nennen.
Für Sauberkeit in Küche und Bad ist ganz sicher nicht der Vermieter zuständig, sondern die Mieter, die es ja auch benutzen. Es verlangt sicher niemand, dass alles lupenrein aussieht, aber sauber halten sollten alle es schon.

Susanne Experte!

Ich würde Euch raten, das Schloss der Wohnungsabschlusstür auszutauschen. (das alte behalten-ein neues bekommt Ihr in jedem Baumarkt) Das darf Euch der Vermieter nicht verbieten. Was der macht ist Hausfriedensbruch, das ist eine Straftat, aber ihm offensichtlich nicht abzugewöhnen. Zu Besichtigungen würde ich ihm 2 feste Termine die Woche von jeweils 2 h anbieten, immer dann, wenn jemand da ist.

kaader

danke für die antworten.
darf der vermieter auch nicht die gemeinschaftsräume betreten, für die ja nicht unbedingt der mietvertrag gilt? sie sind nämlich im mietvertrag gesondert aufgeführt, der mietvertrag gilt eigentlich nur für die einzelnen zimmer, trotzdem ist es ja eine eigene, gesamte wohnung. wir haben ja nichts dagegen, wenn er hin und wieder mal reinkommt wegen besichtigungen, allerdings kommt das in letzter zeit so häufig vor, dass es uns nervt, so dass wir ihn nicht mehr reinlassen werden.

Susanne Experte!

Die Gemeinschaftsräume sind doch nur für die Mieter, nicht für den Vermieter, natürlich sind die mitgemietet!

kaader

stimmt, da hast du recht. ich werd, sobald der vermieter erneut die wohnung betritt, mit ihm reden und halte euch dann auf dem laufenden <!-- s :) --><!-- s :) -->

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