fin
Der Vermieter darf die vermieteten Räume nicht ohne Vorankündigung betreten. Tut er dies doch, so haben alle Mieter das Recht fristlos zu kündigen. Stehen Besichtigungen von Mietinteressenten an, so können Sie ihn nach Klingeln hereinlassen oder nicht. Wenn Sie das nicht wollen, so müssen Sie ihm und dem Interessenten einen Ersatztermin nennen.
Für Sauberkeit in Küche und Bad ist ganz sicher nicht der Vermieter zuständig, sondern die Mieter, die es ja auch benutzen. Es verlangt sicher niemand, dass alles lupenrein aussieht, aber sauber halten sollten alle es schon.
Susanne
Ich würde Euch raten, das Schloss der Wohnungsabschlusstür auszutauschen. (das alte behalten-ein neues bekommt Ihr in jedem Baumarkt) Das darf Euch der Vermieter nicht verbieten. Was der macht ist Hausfriedensbruch, das ist eine Straftat, aber ihm offensichtlich nicht abzugewöhnen. Zu Besichtigungen würde ich ihm 2 feste Termine die Woche von jeweils 2 h anbieten, immer dann, wenn jemand da ist.
kaader
danke für die antworten.
darf der vermieter auch nicht die gemeinschaftsräume betreten, für die ja nicht unbedingt der mietvertrag gilt? sie sind nämlich im mietvertrag gesondert aufgeführt, der mietvertrag gilt eigentlich nur für die einzelnen zimmer, trotzdem ist es ja eine eigene, gesamte wohnung. wir haben ja nichts dagegen, wenn er hin und wieder mal reinkommt wegen besichtigungen, allerdings kommt das in letzter zeit so häufig vor, dass es uns nervt, so dass wir ihn nicht mehr reinlassen werden.
Susanne
Die Gemeinschaftsräume sind doch nur für die Mieter, nicht für den Vermieter, natürlich sind die mitgemietet!
kaader
stimmt, da hast du recht. ich werd, sobald der vermieter erneut die wohnung betritt, mit ihm reden und halte euch dann auf dem laufenden <!-- s --><!-- s -->