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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
BVerwG "Ein Soldat begeht durch die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte ein sehr schwerwiegendes Dienstvergehen"
(Az.: 2 WD 9/00) Ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der sich kinderpornographische Filme, Fotografien, Videofilme (...) u.a. aus dem Internet beschafft, bei sich vorrätig hält oder an Dritte weitergibt, begeht ein sehr schwerwiegendes Dienstvergehen; im Allgemeinen wird er für die Bundeswehr untragbar und kann nur in minderschweren Fällen oder bei nesonderen Milderungsgründen in seinem Dienstverhältnis verbleiben, jedoch grundsätzlich nicht mehr als Vorgesetzter.
Urteil vom 06.07.2000
Stichwörter: begeht + bverwg + kinderp + soldat + verbreitung

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