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Hallo,
der Vermieter kann schon das ganze Jahr am Haus Arbeiten/Arbeiten lassen, die Arbeiten müssen ja fertig gemacht werden.
Wenn die Arbeiten/Baulärm extrem lange dauern, können Sie auf jedenfall mehr als 20 % der Miete Mindern:
bei umfangreichen Bauarbeiten im Haus bis zu 60% Mietminderung (AG Hamburg Az.: 44 C 1605/86)
erhebliche Bauarbeiten im und am Haus über 6 Monate hinweg 22% Mietminderung (LG Hannover Az.: 1 S 46/86)
Umfassende Bauarbeiten (Dachgeschoßausbau) im Haus 80% Mietminderung (LG Hamburg Az.: 307 S 135/95)
Wird durch einen Balkonanbau der Ausblick aus Fenstern der darunter liegenden Wohnung beschränkt, ist der betroffene Mieter zur Mietminderung berechtigt (AG Hamburg-Wandsbek 716A C 265/01 WM 2002, 486).